Allgemeine  Geschäftsbedingungen für die Vermietung des
                                  Ferienhauses

      Allgemeine Mietbedingungen für das Objekt “Hamnen Mattistorp” in Mölltorp

      1. Vertragsgegenstand
      Der Mietvertrag über die beschriebene Ferienunterkunft
      “Hamnen Mattistorp” ist verbindlich geschlossen.
      Die Unterkunft wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

      2. Mietdauer
      Am Anreisetag stellt der Vermieter dem Mieter das Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. An- und Abreisezeiten sind entweder in der Buchungsbestätigung angegeben bzw. individuell zu klären

      3. Übergabe Objekt
      Das Haus wird im sauberen Zustand mit Inventar komplett übergeben. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Gäste an dem Grundstück, dem Ferienhaus oder dessen Einrichtung entstehen. Eventuell schon bestehende Mängel sind sofort bei Einzug zu reklamieren.
      Bei Mietende übergibt der Mieter das Haus in einem einwandfreien und gereinigten Zustand oder bucht optional eine Endreinigung.

      4.. Beendigung Mietverhältnis
      Anstößiges und ruhestörendes Verhalten kann zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses führen. Ersatzansprüche des Mieters für bereits entrichteten Mietpreis bestehen in diesem Fall nicht.

      5. Rücktritt durch den Mieter
      Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erfolgen.
      Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

      ab Buchungsdatum ist eine Stornierung kostenfrei

      ab 30 Tage vor Reiseantritt 30 %
      ab 14 Tage vor Reiseantritt 50 %
      ab 7 Tage vor Reiseantritt, Nichtanreise oder bei vorzeitiger Abreise 100 % des Reisepreises

      Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
      Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
      Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

      Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

      6. Kündigung durch den Vermieter
      Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
      Anstößiges und ruhestörendes Verhalten kann zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses führen. Ersatzansprüche des Mieters für bereits entrichteten Mietpreis bestehen in diesem Fall nicht.
       

      7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
      Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

      8. Pflichten des Mieters
      Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
      In den Mieträumen entstandene Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder einer benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
      In die Kanalisation dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
      Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
      Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder der Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

      9. Haftung des Vermieters
      Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.)
      Es gilt als vereinbart, dass der Vermieter für vom Mieter eingebrachte Sachen und Kraftfahrzeuge keine Haftung übernimmt.

      9. Tierhaltung
      Tiere, jeglicher Art sind nur nach vorheriger Anmeldung und Zustimmung für den Mietzeitraum gestattet.

      10. Änderungen des Vertrages
      Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

      11. Hausordnung
      Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
      Insbesondere sind störende Geräusche und solche Tätigkeiten, die die Nachbarn durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.

      12. Rechtswahl und Gerichtsstand
      Es findet deutsches Recht Anwendung.

      Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Beklagte ihren allgemeinen Gerichtsstand hat.
      Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

       

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